– Wir unterstützen und beraten den Arbeitgeber und die weiteren für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen sowie sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, (siehe hierzu auch die Punkte Maschinensicherheit und Gefahrstoffmanagement sowie Umweltschutz und Abfallmanagement)
- der regelmäßigen Begehung der Arbeitsstätten
- als Basis für Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
- um die Durchführung der Schutzmaßnahmen im Betrieb zu beobachten
- zur Prüfung der Maßnahmenwirksamkeit
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Arbeitsplatzumgebung (Beleuchtung, Lärm, farbliche Gestaltung, weitere Einflüsse)
- Ermittlung des Büroflächenbedarfs
- Überprüfung der Zugangswege zum Betrieb
- Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze (Bildschirme, Flächenbedarf, Tastaturen, Ergonomie, Bestuhlung, Beleuchtung)
- Unterstützung bei oder Durchführung der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Schutzausrüstung) und achten auf deren Benutzung
- der Durchführung von Schulungen von Führungskräften zu relevanten Themen des Arbeitsschutzes besonders bezogen auf Ihr Unternehmen und Unterweisung der Beschäftigten
- der Planung und Durchführung der gesetzlich geforderten vierteljährlichen ASA (Arbeits-Sicherheits-Ausschuss) Sitzungen
- der Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz
- bei Bedarf aller erforderlichen Messungen wie Lärm, Beleuchtungsstärke, Temperatur, usw.
- darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken
- Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation nach §§ 5 und 6 ArbSchG.
– Wir halten den Kontakt zu Berufsgenossenschaften und Ämtern für Arbeitsschutz und leisten Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.
– Wir unterstützen Sie bei der Unfallbearbeitung.
- Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse erfassen, Feststellungen auswerten mit anschließender Dokumentation des Hergangs
- Maßnahmen zur Vermeidung weiterer gleicher Ereignisse
- Meldung bei der BG
- den Unternehmer über die aufgetretenen Sicherheitsmängel zu informieren
- das Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation.
– Schulung und Unterweisungen zum Arbeitsschutz
Es wird sowohl der Schulungsstand regelmäßig überprüft, wie auch (auf Wunsch) eine regelmäßige Mitarbeiterschulung durchgeführt.
– Hygiene am Arbeitsplatz
- Bestimmen der notwendigen Maßnahmen und Mittel
- Erstellen von Hygieneplänen
- Einführung und Kontrolle, besonders durch Unterweisung.
– Auf Wunsch erstellen wir einen Arbeitsschutzplan und binden diesen in Ihr QM mit ein